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   VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849, M 10 K 15.619   

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VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849, M 10 K 15.619 (https://dejure.org/2016,4769)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.02.2016 - 10 C 15.849, M 10 K 15.619 (https://dejure.org/2016,4769)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 10 C 15.849, M 10 K 15.619 (https://dejure.org/2016,4769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Duldung

  • rewis.io

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung - Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Hauptsacheerledigungserklärung; Zeitpunkt; Beurteilung; Erfolgsaussicht; Entscheidungsreife; Prozesskostenhilfeantrag; Rechtsschutzbedürfnis; Duldung

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Duldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 11.01.2016 - 10 C 15.724

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung familiärer Bindungen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849
    Maßgeblich für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten ist der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (st. Rspr.; vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 10.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14 m. w. N.).

    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ein (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u. a. - juris Rn. 1; BayVGH, B.v. 10.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849
    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ein (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u. a. - juris Rn. 1; BayVGH, B.v. 10.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 07.01.2015 - 10 C 14.895

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärung; rechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849
    Denn ein Kläger kann seinen Anspruch auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe in einem solchen Fall ausnahmsweise weiterverfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn der Prozesskostenhilfeantrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Verfahrens gestellt worden ist (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, B.v. 7.1.2015 - 10 C 14.895 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.776

    Erfolglose Klage auf Ausstellung eines Reiseausweises

    Denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bot zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B. v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.773

    Erfolglose Klage auf Ausstellung eines Reiseausweises

    Denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bot zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B. v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770

    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der

    2.1 Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des erstinstanzlich gestellten Antrags nach § 123 VwGO ist dabei der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt (vgl. BVerfG, B.v. 4.10.2017 - 2 BvR 496/17 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 7 ZB 16.498 - juris Rn. 1; B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 17.3.2010 - 5 E 1700.09 - juris Rn. 3 f.; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 77).

    Auf diesen Zeitpunkt ist auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782

    Verwehrte Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug - Kein Anspruch auf Erteilung

    Die Rechtsverfolgung des Klägers bietet zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3 m.w.N.) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 20.06.2017 - 10 C 17.744

    Zumutbarkeit der Durchführung eines Visumverfahrens mit Vorabzustimmung

    Die Rechtsverfolgung des Klägers bietet zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3 m.w.N.) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 10 C 15.1837

    Wiederaufgreifen des Verfahrens

    Denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung (1.) bot zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, B. v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3 m. w. N.) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (2.).

    Bewilligungs- oder Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (§ 166 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO a. F.; BayVGH, B. v. 10.2.2016 a. a. O.) ein, also im vorliegenden Fall mit Eingang der Klageerwiderung des Beklagten beim Verwaltungsgericht am 26. September 2011 bzw. spätestens nach der Klarstellung des Klägers mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2011, dass er eine unbedingte Klage erhoben habe.

  • VGH Bayern, 13.02.2017 - 10 CS 16.2512

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht von Ehegatten beim Vorliegen einer besonderen

    Die Rechtsverfolgung der Antragstellerin, die nach der vorgelegten Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung nur in Raten aufbringen kann, bietet zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3 m.w.N.) im Klagewie im Eilverfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

    Bewilligungs- oder Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BayVGH, B.v. 10.2.2016 a.a.O.) ein, also im vorliegenden Fall jedenfalls mit Eingang der Erwiderung der Antragsgegnerin beim Verwaltungsgericht am 18. August 2016.

  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 10 C 21.1944

    Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung

    Die Rechtsverfolgung der Klägerin, die nach der vorgelegten Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann, bietet zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3 m.w.N.) im aus dem Rubrum ersichtlichen Umfang hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

    Bewilligungs- oder Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BayVGH, B.v. 10.2.2016 a.a.O.) ein, also im vorliegenden Fall jedenfalls mit Eingang der Klageerwiderung der Beklagten beim Verwaltungsgericht am 26. Januar 2021.

  • VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Denn der Kläger kann seinen Anspruch auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ausnahmsweise weiterverfolgen, um rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe zu erhalten, weil er den Prozesskostenhilfeantrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Verfahrens gestellt hat, indem er Klage erhoben, einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat (vgl. BayVGH, B. v. 10.02.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 10 ZB 15.1803

    Beschränkungen für Versammlung

    Denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bot zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3) aus den dargestellten Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1049

    Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte-EG

  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 10 C 18.1781

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • VGH Bayern, 07.04.2017 - 7 ZB 16.498

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 14.03.2017 - 10 C 17.260

    Kein Anspruch auf Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots "auf Null"

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 C 16.637

    Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Platzverweises, einer Ingewahrsamnahme und

  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VGH Bayern, 22.08.2016 - 10 ZB 16.804

    Zulassung der Berufung gegen Ausweisung abgelehnt

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 10 C 16.312

    Beschwerde gegen Ablehnung der Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 09.08.2016 - 10 CE 16.1145

    Fehlende Bevollmächtigung im Beschwerdeverfahren - Antrag auf Herausgabe

  • VGH Bayern, 11.04.2016 - 7 C 15.10420

    Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 19.121

    Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 C 22.803

    Prozesskostenhilfe nach Erledigung der Hauptsache

  • VG Neustadt, 05.12.2019 - 5 K 1053/19

    Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage auf Erlass eines

  • VG Bayreuth, 16.06.2016 - B 4 K 16.132

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • VG München, 11.03.2020 - M 24 K 17.5612

    Keine rückwirkende Prozesskostenhilfe nach übereinstimmenden

  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 C 20.882

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe nach übereinstimmenden

  • VG Düsseldorf, 16.10.2018 - 22 K 19377/17
  • VG Bayreuth, 13.08.2018 - B 6 K 18.278

    Kein selbständiger Zwischenstreit über Art und Umfang des Akteneinsichtsrechts im

  • VG Augsburg, 07.07.2017 - Au 6 K 17.632

    Umverteilung von Flüchtlingen

  • VG Bayreuth, 12.06.2019 - B 6 S 18.684

    Anordnung der Wohnsitznahme in einer Ausreiseeinrichtung

  • VG Bayreuth, 09.09.2020 - B 6 E 20.786

    Ausbildungsduldung wegen qualifizierter Berufsausbildung

  • VG München, 13.01.2017 - M 9 E 16.5117

    Unzulässiger Antrag auf Eilrechtsschutz wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis

  • VG Bayreuth, 12.12.2016 - B 4 K 16.472

    Keine eine Aufenthaltserlaubnis begründende elterliche Sorge vor dem

  • VG Bayreuth, 13.09.2022 - B 6 E 22.856

    Reisefähigkeit bei Abschiebevorgang

  • VG Bayreuth, 20.01.2021 - B 6 E 21.1

    Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber Georgierin mit einem,

  • VG Bayreuth, 03.06.2019 - B 6 S 18.682

    Anordnung der Vorlage eines Einreisedokuments an abgelehnten Asylbewerber aus dem

  • VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217

    Eilantrag auf Unterlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen während des

  • VG Bayreuth, 15.11.2018 - B 6 K 18.314

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

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